Als eine der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen, sollen sich nun alle, von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
Für den Monat März, müssen sich die betroffenen Unternehmen allerdings bis spätestens am morgigen Donnerstag, 26.03.20 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
ACHTUNG! Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Anbei finden Sie den Antrag als PDF Datei und als Worddokument.
Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zu diesem Thema finden Sie hier.
Die AOK hat alle wichtigen Fragen und Antorten zu diesem Thema hier bereitgestelt.