Im April 2015 sind wesentliche Änderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (kurz: EDL-G) in Kraft getreten. Alle Unternehmen (Ausnahme: KMU) sind zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Bis zum 5.12.2015 müssen die Vorgaben umgesetzt werden, ansonsten drohen empfindliche Sanktionen. Deswegen empfiehlt sich eine zeitnahe Beschäftigung mit dem Thema. Danach muss mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchgeführt werden.
Energieaudit
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Das BAFA führt Stichprobenkontrollen der Energieaudits durch. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, über die Pflicht hinauszugehen und ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen, haben bis zum 31.12.16 Zeit die Zertifizierung des jeweiligen Systems abzuschließen.
Bei einer Stichprobenkontrolle durch die BAFA zwischen dem 5.12.2015 und 31.12.2016 genügt in diesem Fall der Nachweis, dass zumindest die wesentlichen Schritte zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bereits durchgeführt wurden.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum EDL-G finden Sie im Link der BAFA anbei.