Seit dem 20.April 2021 gilt die Coronatestpflicht für Unternehmen. Arbeitgeber sind somit verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Doch dazu gibt es sehr viele offene Fragen, die Deutsche Handwerks Zeitung klärt auf.
Wem müssen die Betriebe die Schnelltests anbieten und muss der oder die ArbeitnehmerIn diese auch durchführen? 14 Antworten und Tipps zur Konzeption und Durchführung der Schnelltestungen, aber auch zu rechtlichen Fragen oder den Kosten finden Sie auf der Seite der Deutschen Handwerks Zeitung ausführlich und verständlich zusammen gefasst.
Sollten Sie spezielle Fragen haben. setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.