Landwirtschaftliche Betriebe und Betreiber von Wasserkraftanlagen können sich freuen: Die Bayerische Staatsregierung hat zwei neue Förderprogramme aufgelegt.
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Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“ (ab 01. Oktober 2021)
Gefördert werden
- Ertüchtigungsmaßnahmen an bestehenden Wasserkraftanlagen (Erhöhung des Leistungsvermögens)
- Zulassungspflichtige Wiederinbetriebnahmen und Ersatzneubauten von Wasserkraftanlagen
Zuwendungsfähige Ausgaben sind
- Notwendige Investitionsausgaben für technische und bauliche Anlagen
- Ausgaben für Planungs- und Ingenieurleistungen
- Investitionsausgaben für in der Anlagenzulassung geforderte technische und bauliche Maßnahmen
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 25 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben (höchstens 200.000 Euro).
Die Förderrichtlinie finden Sie hier. Die Antragsstellung wird über Bayern Innovativ, Projektträger Bayern erfolgen.
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (ab 01. September 2021)
Die Förderungen im Überblick
- Digitalbonus Agrar: Agrarsoftware einschließlich Installation (alternativ: Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz)
- Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau (Düngesensor-Technologie)
- Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
- Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
Die Richtlinie und weitere Informationen, auch zur Antragsstellung, finden Sie hier.