07 Nov 2022

Mehrweg-Pflicht: Was gilt seit 1.1.2023?

Die Mehrweg-Pflicht ist da: Seit 1.1.2023 sind alle Anbieter von To-Go-Speisen dazu verpflichtet, eine Mehrweg-Option als Alternative zur Einwegverpackung anzubieten. Das betrifft Restaurants, Cafés, Bäckereien, Metzgereien und viele mehr.

 

Mehrweg-Pflicht: Was gilt seit 1.1.2023? pixabay

Seit einigen Jahren verbreitet sich das Angebot von Kaffee-Mehrweg-Becher, welche gerne von den VerbraucherInnen genutzt werden. Dies soll nun auch mit Mehrweg-Schalen für Speisen geschehen um der riesigen Menge an Einwegverpackungs-Müll Herr zu werden. Was bereits jetzt freiwillig von einigen To-Go-Anbietern umgesetzt wurde, ist nun ab 1. Januar 2023 Pflicht für alle, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen: Zusätzlich zur Einwegverpackung muss eine Mehrweg-Option als Mitnahme-Möglichkeit angeboten werden. Die VerbraucherInnen haben somit die Wahl zwischen einer Mehrweg- und Einwegverpackung. 

Grundsätzlich gilt die Mehrweg-Pflicht für alle Betriebe des Lebensmittelhandwerks, der Gastronomie und auch sonst jeden Betrieb, der Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet und sie direkt vor dem Verkauf in Einwegkunststoffgefäße oder Einwegbecher verpackt. Zusätzlich zu den gängigen Einwegverpackungen muss nun eine Mehrweg-Alternative angeboten werden, auf welche die Kunden per deutlich sichtbaren Informationsaushang hingewiesen werden müssen. Die Mehrweg-Option darf dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante. Lediglich ein Pfand darf erhoben werden.

Ausgenommen von der Pflicht sind Betriebe, deren Verkaufsfläche weniger als 80 Quadratmeter beträgt und maximal fünf Mitarbeiter beschäftigen. ACHTUNG beide Kriterien müssen erfüllt werden, um von der Pflicht ausgenommen zu werden. Jedoch müssen diese Betriebe auf Wunsch Ihren Kunden mitgebrachte Gefäße befüllen. Auch darüber muss sichtbar mit einem Informationsaushang hingewiesen werden.

Eine Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € zur Folge haben.

Sollten Sie Fragen zur Mehrweg-Pflicht haben, unterstützen wir Sie als Wirtschaftsförderung gerne. Kontaktieren Sie uns per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter der 08131 / 74 - 1930.

 

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