Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Als registerführende Stelle wurde die Bundesanzeiger Verlag GmbH vom Bundesministerium der Finanzen beliehen.
Alle im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH, AG, e.V.) müssen ihre sogenannten wirtschaftlich Berechtigten dem Register melden.