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Sie sind Unternehmer und möchten einen Asylbewerber oder eine -bewerberin einstellen?
Wie gehen Sie am besten vor? In der Regel sollte zuerst von dem oder der BewerberIn der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausgefüllt werden. Diesen Antrag kann man entweder auf der Seite der Ausländerbehörde des Landkreises herunterladen oder am Schalter im Landratsamt Dachau abholen.

Anschließend muss dieser Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht werden, dies funktioniert über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Post oder persönlich am Schalter. Der Antrag wird vom Amt und gleichzeitig von der Arbeitsagentur München geprüft.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, wird der Asylbewerber / die -bewerberin vorgeladen und über das Ergebnis unterrichtet. In der Regel dauert die Prüfung der Arbeitserlaubnis ein bis zwei Wochen.

Wie verändert Corona das Arbeiten in Deutschland und was bedeuten diese Veränderungen für Unternehmen auch im Hinblick auf die Fachkräftesicherung? Welche Chancen und Möglichkeiten ergeben sich hier, dem weiterhin bestehenden Fachkräftemangel entgegenzutreten? Diesen und weiteren wichtigen Fragen widmet sich eine von der IHK mitorganisierte virtuelle Veranstaltungsreihe.

Wie verändert Corona das Arbeiten in Deutschland und was bedeuten diese Veränderungen für Unternehmen auch im Hinblick auf die Fachkräftesicherung? Welche Chancen und Möglichkeiten ergeben sich hier, dem weiterhin bestehenden Fachkräftemangel entgegenzutreten? Diesen und weiteren wichtigen Fragen widmet sich eine von der IHK mitorganisierte virtuelle Veranstaltungsreihe.

Bei Jobkraftwerk handelt es sich um ein kommunales digitales Case-Management-Tool für den Bereich Soziales, Bildung und Integration, in dem sich Unternehmen registrieren und nach Kompetenzen gefiltert entsprechend passende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen können.

Als eine der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen, sollen sich nun alle, von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Für den Monat März, müssen sich die betroffenen Unternehmen allerdings bis spätestens am morgigen Donnerstag, 26.03.20 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

 

Als eine der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen, sollen sich nun alle, von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Für den Monat März, müssen sich die betroffenen Unternehmen allerdings bis spätestens am morgigen Donnerstag, 26.03.20 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

 

Als eine der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen, sollen sich nun alle, von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Für den Monat März, müssen sich die betroffenen Unternehmen allerdings bis spätestens am morgigen Donnerstag, 26.03.20 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

 

In der aktuellen Situation sind einerseits viele Menschen plötzlich arbeitslos, andererseits suchen u.a. viele Unternehmen wie Einzelhandel, Hygieneartikelhersteller, Landwirtschaftsbetriebe oder Lieferdienste Verstärkung. Wie diese kurfristig zusammen finden können erfahren Sie hier.

In der aktuellen Situation sind einerseits viele Menschen plötzlich arbeitslos, andererseits suchen u.a. viele Unternehmen wie Einzelhandel, Hygieneartikelhersteller, Landwirtschaftsbetriebe oder Lieferdienste Verstärkung. Wie diese kurfristig zusammen finden können erfahren Sie hier.

In der aktuellen Situation sind einerseits viele Menschen plötzlich arbeitslos, andererseits suchen u.a. viele Unternehmen wie Einzelhandel, Hygieneartikelhersteller, Landwirtschaftsbetriebe oder Lieferdienste Verstärkung. Wie diese kurfristig zusammen finden können erfahren Sie hier.

Was muss ich beachten, wenn ich als Arbeitgeber einen internationalen Arbeitnehmer beschäftigen will? Zu diesem hoch aktuellen Thema fand die Veranstaltung „Internationale Fachkräfte beschäftigen“ im Landratsamt Dachau statt. Dabei folgten etwa 40 Unternehmer, Personalverantwortliche, Wirtschaftsvertreter und Experten aus dem Bereich Integration aus dem Landkreis Dachau und darüber hinaus der Einladung der Integrationsbeauftragten Aferdita Pfeifer. 

Wir haben die Informationen der Veranstaltung am 23.11.15 für Sie gebündelt, um Ihnen bei diesem aktuellen Thema zur Gewinnung von Arbeitskräften Hilfestellung zu leisten.

Am Montag, den 23.11.2015 um 19 Uhr lädt die Wirtschaftsförderung des Landkreises Dachau alle interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Stadt und dem Landkreis zu einem Informationsabend über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Asylbewerber nach Markt Indersdorf ein.

logo Landkreis Dachau

Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Dachau
– aktiver Partner der Wirtschaft.

Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
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Postanschrift: Weiherweg 16
85221 Dachau
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Fax: 08131 / 74 - 11 1930

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