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Sie sind Unternehmer und möchten einen Asylbewerber oder eine -bewerberin einstellen?
Wie gehen Sie am besten vor? In der Regel sollte zuerst von dem oder der BewerberIn der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausgefüllt werden. Diesen Antrag kann man entweder auf der Seite der Ausländerbehörde des Landkreises herunterladen oder am Schalter im Landratsamt Dachau abholen.

Anschließend muss dieser Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht werden, dies funktioniert über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Post oder persönlich am Schalter. Der Antrag wird vom Amt und gleichzeitig von der Arbeitsagentur München geprüft.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, wird der Asylbewerber / die -bewerberin vorgeladen und über das Ergebnis unterrichtet. In der Regel dauert die Prüfung der Arbeitserlaubnis ein bis zwei Wochen.

Schwerpunkt der Arbeit der Ausländerbehörde ist die Verwaltung der MitbürgerInnen des Landkreises Dachau, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies beinhaltet vor allem die Erteilung und die Verlängerung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung.

Zusätzlich überprüft das Ausländeramt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Deutschen Botschaft im Ausland, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums gegeben sind.

Wir haben die Informationen der Veranstaltung am 23.11.15 für Sie gebündelt, um Ihnen bei diesem aktuellen Thema zur Gewinnung von Arbeitskräften Hilfestellung zu leisten.

Am Montag, den 23.11.2015 um 19 Uhr lädt die Wirtschaftsförderung des Landkreises Dachau alle interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Stadt und dem Landkreis zu einem Informationsabend über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Asylbewerber nach Markt Indersdorf ein.

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Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Dachau
– aktiver Partner der Wirtschaft.

Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
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