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Auf Grund der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen beschließt Bayern die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese tritt ab Sonntag dem 3. April 2022 in Kraft.

Kunst und Kultur sind essenziell. Hoffentlich können wir bald wieder die kulturelle Vielfalt in unserem Land auch live erleben. Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen – das alles hat sehr gefehlt. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen Perspektiven geschaffen werden. Damit der Neustart gelingt, soll der Sonderfonds mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen sein.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen gesonderten Bußgeldkatalog  zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen gesonderten Bußgeldkatalog  zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus bis 30. September 2021 verlängert. Gleiches gilt für die Neustarthilfe, welche ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt wird.
Inhaltlich sind die Verlängerungsprogramme weitgehend deckungsgleich mit den bisherigen Hilfen. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Anträge für diese vierte Phase können bis 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Bayern stehen insgesamt bis zu 233 Millionen Euro zur Verfügung, hälftig finanziert von Bund und Freistaat Bayern. 

Eine Übersicht der Härtefallförderung finden Sie hier.

Das bayerische Staatministerium beschließt einen fiktiven Unternehmerlohn, zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die von der Corona-Pandemie betroffenen soloselbstständigen KünstlerInnen sowie Angehörige kulturnaher Berufe.

Antragsberechtigt sind KünstlerInnen sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern, die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

In der Sitzung am 9. Juni des Bundeskabinetts wurde beschlossen, dass Betriebe, die bis 30. September 2021 erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen können. Aktuell gelten die Erleichterungen für Betriebe, die bis zum 31. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.

Bis zu 5.000 Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens können sich um ein Stipendium zu je 5.000 Euro bewerben. Antragsfrist für den ersten Call ist der 31. Mai 2021.

„Die Anträge für Stipendien für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens können ab Dienstag, dem 23. März 2021, elektronisch auf der Internetseite von Bayern Innovativ gestellt werden. Bis zu 5.000 Kunstschaffende können Stipendien zu je 5.000 Euro erhalten. Wir wollen damit gerade diejenigen unterstützen, die ihre professionelle Existenz in dieser schwierigen Zeit der Pandemie aufbauen müssen. Gleichzeitig wollen wir zu künstlerischer Weiterentwicklung ermutigen“, erklärt Kunstminister Bernd Sibler anlässlich der Bekanntgabe des Antragsstarts für das Stipendienprogramm.

Das Bayerische Unternehmer*innenLab hat zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung der aktuellen Corona-Krise und der Anpassung an die sich verändernden Markt- und Umfeldbedingungen zu unterstützen. Eine erste Gruppe von knapp 40 Unternehmer*innen hat sich im Sommer 2020 bereits zusammengefunden, um gemeinsam an Strategien und Konzepten für die Erweiterung bisheriger oder Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu arbeiten.

Das Netzwerk soll um eine weitere Projektgruppe erweitert werden und ebenfalls eine bayernweite, branchenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem vertrauensgeschützten Rahmen zwischen gleichgesinnten Unternehmerinnen und Unternehmern – unterstützt durch erfahrene Moderatoren, Coaches sowie Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft – ermöglichen, um gemeinsam neue Ideen und Lösungsansätze zu erarbeiten und umzusetzen.

Auf Grund der Corona-Pandemie und deren Auswirkung auf die Gaststätten im Landkreis Dachau, erlässt das Landratsamt den Beschluss zur Verlängerung der Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubissen bis zum 31. August 2022!

Soloselbständige, die als natürliche Personen selbständig tätig sind und die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können seit dem 16.02.2021 einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 € erhalten.

Anträge können seit dem 16.2.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Die Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.

Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Das Bayerische Unternehmer*innenLab hat zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung der aktuellen Corona-Krise und der Anpassung an die sich verändernden Markt- und Umfeldbedingungen zu unterstützen.
Eine erste Gruppe von knapp 40 Unternehmen hat sich im Sommer 2020 bereits zusammengefunden, um gemeinsam an Strategien und Konzepten für die Erweiterung bisheriger oder Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu arbeiten. Nun soll das Netzwerk um eine weitere Projektgruppe aus gleichgesinnten Unternehmerinnen und Unternehmern verschiedener Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen erweitert werden.

Die Beantragung wird einfacher, die Fördersumme höher und mehr Unternehmen sind anspruchsberechtig. Zudem wurde die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und Regelungen getroffen zur weiteren Entlastung des Einzelhandels. Details finden Sie in diesem Artikel.

Die Beantragung wird einfacher, die Fördersumme höher und mehr Unternehmen sind anspruchsberechtig. Zudem wurde die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und Regelungen getroffen zur weiteren Entlastung des Einzelhandels. Details finden Sie in diesem Artikel.

Passend zu den am Jahresanfang in Kraft getretenen Veränderungen und neuen Angeboten bei den Corona-Hilfen bietet das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München am 20. Januar live online einen Überblick zu allen aktuellen Förderungen.

Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Das Bayerische Unternehmer*innenLab hat zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung der aktuellen Corona-Krise und der Anpassung an die sich verändernden Markt- und Umfeldbedingungen zu unterstützen.
Eine erste Gruppe von knapp 40 Unternehmen hat sich im Sommer 2020 bereits zusammengefunden, um gemeinsam an Strategien und Konzepten für die Erweiterung bisheriger oder Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu arbeiten. Nun soll das Netzwerk um eine weitere Projektgruppe aus gleichgesinnten Unternehmerinnen und Unternehmern verschiedener Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen erweitert werden.

Die bereits seit März 2020 bestehenden gesonderten Regelungen wurden erweitert. Informationen zu den Neuerungen finden Sie in diesem Artikel.

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