Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.
Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:
- Die Grenze für Besucherplätze nach unten wurde aufgehoben, es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze.
- Spielstätten, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden, können nun auch Anträge stellen.
Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.