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Am 13. Juli hat der erste „KulturKreativDialog – aber von DAHoam!“ stattgefunden. Durch dieses Onlineformat wurde eine Plattform zum Netzwerken und Austauschen der Kreativschaffenden aus dem Landkreis Dachau geboten. Außerdem wurde endlich einmal wieder zusammen angestoßen und Kontakte geknüpft.

 

 

Gerade jetzt in der Krise ist es wichtig, neue Impulse und Perspektiven zu erhalten, sein Wissen und seine Kompetenzen zu erweitern und sich zu positionieren. Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft München bietet daher regelmäßig digitale Workshops und Vernetzungsmöglichkeiten an.

Gerade jetzt in der Krise ist es wichtig, neue Impulse und Perspektiven zu erhalten, sein Wissen und seine Kompetenzen zu erweitern und sich zu positionieren. BayernKreativ, das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft, bietet Ihnen eine ganze Reihe verschiedener Workshops zu relevanten Themen (z.B. Vertrieb, Urheberrecht oder Planung in der Krise) - online und kostenlos, finanziert vom Bayerischen Wirtschaftsministerium.

Passend zu den am Jahresanfang in Kraft getretenen Veränderungen und neuen Angeboten bei den Corona-Hilfen bietet das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München am 20. Januar live online einen Überblick zu allen aktuellen Förderungen.

Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Die bereits seit März 2020 bestehenden gesonderten Regelungen wurden erweitert. Informationen zu den Neuerungen finden Sie in diesem Artikel.

Noch bis Ende Januar steht das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft und das Kulturreferat der Landeshauptstadt München für Ihre Fragen rund um die Corona-Hilfsprogramme zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.

Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:

  • Die Grenze für Besucherplätze nach unten wurde aufgehoben, es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze.
  • Spielstätten, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden, können nun auch Anträge stellen.

Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.

Die Bundesregierung hat beschlossen, das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 03.06.2021 zu verlängern. Außerdem können jetzt auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 03.06.2021 zu verlängern. Außerdem können jetzt auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.

Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.

Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:

  • Die Grenze für Besucherplätze nach unten wurde aufgehoben, es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze.
  • Spielstätten, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden, können nun auch Anträge stellen.

Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.

Bei den verschiedenen Förderprogrammen und finanziellen Unterstützungshilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Der neue bayernkreativFÖRDERLOTSE unterstützt Sie dabei.

Das Bayerische Kabinett hatte am Montag, den 16. Juni 2020 weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie im folgenden Artikel.

Bei den verschiedenen Förderprogrammen und finanziellen Unterstützungshilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Der neue bayernkreativFÖRDERLOTSE unterstützt Sie dabei.

Das Bayerische Kabinett hat am Montag, den 16. Juni 2020 weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen.
Diese Neuerungen finden Sie im folgenden Artikel.

 

 

Das Bayerische Kabinett hat am Montag, den 16. Juni 2020 weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen.
Diese Neuerungen finden Sie im folgenden Artikel.

 

 

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