Das neue Mehrwegverpackungsgesetz kommt: Ab 2023 sind alle Anbieter von To-Go-Speisen dazu verpflichtet, eine Mehrweg-Option als Alternative zur Einwegverpackung anzubieten. Das betrifft Restaurants, Cafés, Bäckereien und viele mehr.
Damit Sie schon heute mit der Umstellung beginnen können, bietet der Landkreis Dachau die Möglichkeit an, Fragen zu diesem Thema zu platzieren. Sie sind sich unsicher, ob Sie zu den verpflichteten Betrieben gehören? Sie haben noch altes Einweggeschirr und möchten dieses noch weiter verwenden, wissen aber nicht wie lange dies noch erlaubt ist? Oder Sie möchten sich zu den möglichen Mehrweggeschirranbietern informieren - schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wir beantworten gerne Ihre Fragen!