Die Regierung von Oberbayern hat eine Mitteilungsverordnung (MV) in Bezug auf die Corona-Soforthilfen heraus gegeben.
Sofern Sie im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen (Bund und Freistaat) erhalten haben (andere Hilfen wie Überbrückungshilfen oder November-/Dezember-Hilfen betrifft dies nicht), sollten Sie Ende Februar bis spätestens Anfang März ein Unterrichtungsschreiben der Bewilligungsstelle erhalten haben. Mit dem Schreiben werden Sie informiert, welche Daten an die Finanzbehörden übermittelt wurden. Bitte prüfen Sie diese auf Richtigkeit.