Viele handwerkliche Betriebe spüren derzeit die Auswirkungen der Corona-Krise und des russischen Angriffskrieges besonders auch durch die steigenden Energiepreise. Deswegen bietet die Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) wieder verstärkt Beratungstermine im Landratsamt Dachau an.

Robert Hiebl steht den Handwerksbetrieben für Fragen bei Investitionsentscheidungen, Finanzierungsangelegenheiten, Liquiditätsproblemen oder Betriebsanalysen als betriebswirtschaftlicher Berater der Handwerkskammer kompetent und kostenfrei zur Verfügung.

 

Landwirtschaftliche Betriebe und Betreiber von Wasserkraftanlagen können sich freuen: Die Bayerische Staatsregierung hat zwei neue Förderprogramme aufgelegt.

Passend zu den am Jahresanfang in Kraft getretenen Veränderungen und neuen Angeboten bei den Corona-Hilfen bietet das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München am 20. Januar live online einen Überblick zu allen aktuellen Förderungen.

HWK-Sprechtag für Handwerksbetriebe

Robert Hiebl steht den Handwerksbetrieben für Fragen bei Investitionsentscheidungen, Finanzierungsangelegenheiten, Liquiditätsproblemen oder Betriebsanalysen als betriebswirtschaftlicher Berater der Handwerkskammer kompetent und kostenfrei zur Verfügung.

 

IHK-Beratung für Unternehmer und Existenzgründer

Die IHK bietet Unternehmern und Existenzgründern eine telefonische Beratung an. Termine vereinbaren Sie gerne per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder Telefon 089/5116-2222.

Herr Georg Schulte-Holtey von der IHK berät Sie in vertraulichen Einzelgesprächen im Turnus von 60 Minuten zu Ihren individuellen Fragen.



Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Noch bis Ende Januar steht das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft und das Kulturreferat der Landeshauptstadt München für Ihre Fragen rund um die Corona-Hilfsprogramme zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.

Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:

  • Die Grenze für Besucherplätze nach unten wurde aufgehoben, es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze.
  • Spielstätten, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden, können nun auch Anträge stellen.

Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.

Die Bundesregierung hat beschlossen, das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 03.06.2021 zu verlängern. Außerdem können jetzt auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 03.06.2021 zu verlängern. Außerdem können jetzt auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen.

Das Förderprogramm "Digital Jetzt" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in digitale Technologien sowie bei Investitionen in die digitale Qualifizierung ihrer Beschäftigten.

Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.

Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:

  • Die Grenze für Besucherplätze nach unten wurde aufgehoben, es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze.
  • Spielstätten, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden, können nun auch Anträge stellen.

Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.

Das Förderprogramm "Digital Jetzt" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in digitale Technologien sowie bei Investitionen in die digitale Qualifizierung ihrer Beschäftigten.

Das Qualifizierungs- und Coachingprojekt „PersoSTAR 4.0 für München und Oberbayern“ hat zum Ziel, die Personalarbeit in bayerischen Unternehmen zu verbessern sowie systematisch und zukunftsgerichtet zu gestalten. Wie das geschehen kann und worum es sich genau handelt, erfahren Sie hier.

Das Qualifizierungs- und Coachingprojekt „PersoSTAR 4.0 für München und Oberbayern“ hat zum Ziel, die Personalarbeit in bayerischen Unternehmen zu verbessern sowie systematisch und zukunftsgerichtet zu gestalten. Wie das geschehen kann und worum es sich genau handelt, erfahren Sie hier.

Der Handelsverband Bayern (HBE) / Bundesverband Dienstleistungsunternehmen (BDD) und die Aktivsenioren Bayern setzen ihre Beratung von Unternehmen und ExistenzgründerInnen digital und per Telefon fort. Die monatliche kostenlose Sprechstunde vor Ort im Rathaus Dachau findet zur Zeit coronabedingt nicht statt.

Der Handelsverband Bayern (HBE) / Bundesverband Dienstleistungsunternehmen (BDD) und die Aktivsenioren Bayern setzen ihre Beratung von Unternehmen und ExistenzgründerInnen digital und per Telefon fort. Die monatliche kostenlose Sprechstunde vor Ort im Rathaus Dachau findet zur Zeit coronabedingt nicht statt.

Der Handelsverband Bayern (HBE) / Bundesverband Dienstleistungsunternehmen (BDD) und die Aktivsenioren Bayern setzen ihre Beratung von Unternehmen und ExistenzgründerInnen digital und per Telefon fort. Die monatliche kostenlose Sprechstunde vor Ort im Rathaus Dachau findet zur Zeit coronabedingt nicht statt.

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