Die Bundesregierung hat beschlossen, das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 03.06.2021 zu verlängern. Außerdem können jetzt auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen.
Die KfW-Kredite in Höhe von bis zu 300.000 Euro können über die Hausbank beantragt werden und sind abhängig vom letztjährigen Umsatz. Dabei haftet der Bund für den Kredit, die Hausbank trägt kein Risiko. Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
Die Bewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW und es sind keine Sicherheiten zu stellen, wodurch der Kredit schnell bewilligt werden kann. Allerdings darf das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
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