Passend zu den am Jahresanfang in Kraft getretenen Veränderungen und neuen Angeboten bei den Corona-Hilfen bietet das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München am 20. Januar live online einen Überblick zu allen aktuellen Förderungen.
Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung heute bekannt gegeben, dass ab Montag, 18. Januar, das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein wird. Andere Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen sind dort dann nicht mehr gestattet.
Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021.
Hoffnung für die Dachauer Gewerbetreibenden in Stadt und Land: Auf vielfachen Wunsch und Drängen von Geschäftsinhabern Gewerbeverbänden, hat sich Landrat Stefan Löwl erfolgreich dem für viele lokale Gewebetreibende so wichtigen Thema „Click & Collect“ angenommen. Unter anderem durch seine Initiative in Form eines Appels an Staatssekretär und Pandemiekoordinator der Staatsregierung, Klaus Holetschek, hat es das Thema Anfang Januar auf die Agenda der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung geschafft – mit großem Erfolg:
Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).
Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.
Aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses von Sonntag, den 12.12.2020, in ganz Deutschland einen Corona-Lockdown zu verhängen, hat das bayerische Kabinett folgende Regelungen für den Lockdown in Bayern festgelegt. Diese Regelungen begründen sich auf die weiterhin steigenden Corona-Zahlen in Deutschland, sie gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021.
Die bereits seit März 2020 bestehenden gesonderten Regelungen wurden erweitert. Informationen zu den Neuerungen finden Sie in diesem Artikel.
In der Kabinettssitzung vom 26.11.2020 wurde unter anderem beschlossen, die Maskenpflicht zu erweitern und die Anzahl an Kunden, die sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen, zu begrenzen. Die Details finden Sie im Folgenden.
Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.
Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:
Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.
Die Bundesregierung hat beschlossen, das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 03.06.2021 zu verlängern. Außerdem können jetzt auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen.
Update 13.11.2020: Die Antragsstellung wird voraussichtlich ab der letzten Novemberwoche möglich sein. Für Ende November sind dann die ersten Abschlagszahlungen geplant (Unternehmen bis zu 10.000 Euro, Soloselbständige bis zu 5.000 Euro). Die tatsächlichen Novemberhilfe wird im Anschluss ausgezahlt.
Die von der Bundesregierung beschlossene Novemberhilfe geht über die bisherige Unterstützung hinaus und soll damit Branchen helfen, die durch den erneuten Lockdown besonders hart getroffen werden.
Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Artikel.
Viele Gastronomiebetriebe, Kreative und Künstler müssen pandemiebedingt ihre Geschäfte schließen. Die Folge sind Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpässe. Wer zusätzlich zu Förderhilfen und Co. aktiv bleiben möchte, hat über verschiedene Seiten und Plattformen die Möglichkeit seine Waren oder Dienstleistungen in Gutscheinform zu verkaufen. Dies kann helfen, für die KundInnen präsent zu bleiben und trotz Schließung Umsatz zu generieren - jetzt wo es so nötig ist! Wir stellen verschiedene Plattformen hier vor.
Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
Hausanschrift: Bgm.-Zauner-Ring 11
Postanschrift: Weiherweg 16
85221 Dachau
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Ihre Ansprechpartner im Landratsamt Dachau, Sachgebiet 53, Wirtschaftsförderung:
Johann Liebl
Tel.: +49 (0) 8131 / 74 - 367
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Marlene Christ
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Caroline Doll
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