Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).
Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.
Die Hilfe für Solo-Selbständige im Kunst- und Kulturbetrieb beträgt bis zu 1.180 Euro monatlich ab Oktober 2020 und kann zusätzlich zur bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe des Bundes bezogen werden.
Für angehende Künstlerinnen und Künstler stehen ab Januar 2021 5.000 Stipendien mit je 5.000 Euro zur Verfügung.
Noch ist die Antragstellung für beide Programme nicht möglich, das Ministerium erarbeitet derzeit die Details. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage, wo Sie auch in kürze die Antragsmodalitäten finden werden.