Aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses von Sonntag, den 12.12.2020, in ganz Deutschland einen Corona-Lockdown zu verhängen, hat das bayerische Kabinett folgende Regelungen für den Lockdown in Bayern festgelegt. Diese Regelungen begründen sich auf die weiterhin steigenden Corona-Zahlen in Deutschland, sie gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021.
So müssen ab Mittwoch, 16.12.2020 alle Geschäfte schließen. Ausgenommen davon sind der Handel mit Lebensmitteln, Tierbedarf und Christbäumen, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Drogerien, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons sowie Zeitungskioske. Ausserdem wird der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten.Auch Friseure, Tattoo- oder Kosmetikstudios müssen ihren Betrieb einstellen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich
Restaurants dürfen weiter Speisen zum Mitnehmen verkaufen, der Verzehr vor Ort aber wird untersagt - um Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Vor allem der Ausschank und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist weiterhin untersagt.
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