12 Jan 2021

Ab 18.01.: FFP2-Masken Pflicht in Einzelhandelsgeschäften und ÖPNV

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung heute bekannt gegeben, dass ab Montag, 18. Januar, das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein wird. Andere Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen sind dort dann nicht mehr gestattet.

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021.

Letzte Änderung am 12. Januar 2021

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