02 Jan 2022

Anpassung Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Kunst und Kultur sind essenziell. Hoffentlich können wir bald wieder die kulturelle Vielfalt in unserem Land auch live erleben. Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen – das alles hat sehr gefehlt. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen Perspektiven geschaffen werden. Damit der Neustart gelingt, soll der Sonderfonds mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen sein.

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hilft mit zwei Modulen:

Wirtschaftlichkeitshilfe: Um Kulturveranstaltungen auch mit weniger Teilnehmenden – aufgrund von notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln – wieder wirtschaftlich möglich zu machen, bietet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eine Wirtschaftlichkeitshilfe an. Die Wirtschaftlichkeitshilfe fördert ab dem 1. Juli 2021 Kulturveranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Teilnehmende empfangen können und ab dem 1. August 2021 dann mit bis zu 2.000 Teilnehmende.

Höhe der Förderung:
Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste ausgeglichen. Bei pandemie-bedingter Verringerung der möglichen Anzahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent verdoppelt die Wirtschaftlichkeitshilfe die Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. Wenn besonders strenge Infektionsschutzauflagen die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75 Prozent reduzieren (z.B., wenn nur jeder fünfte Platz angeboten werden darf), verdreifacht die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. Die maximale Förderung durch die Wirtschaftlichkeitshilfe bemisst sich an der Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten und den erzielten Einnahmen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Veranstaltung gedeckelt. 

Ausfallabsicherung: Größere Veranstaltungen erfordern eine intensive Planung und Logistik, haben deshalb eine lange Vorlaufzeit und benötigen entsprechende Planungssicherheit. In Zeiten der Pandemie ist diese langfristige Planung sehr schwierig. Gleichzeitig ist bei großen Veranstaltungen das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung für Veranstalterinnen und Veranstalter erheblich. Deshalb bietet der Sonderfonds des Bundes eine Ausfallabsicherung für Veranstaltungen ab möglichen 2.000 Teilnehmenden (unter Corona-Bedingungen) an. 

Höhe der Absicherung:
Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder einer Verschiebung übernimmt die Ausfallabsicherung maximal 90 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Sofern vorhanden, werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.

NEU:

Der Sonderfonds eröffnet eine neue befristete Absageoption. Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, können bis zum 31.01.2022 freiwillig abgesagt werden. Auch Verschiebungen sind möglich. Freiwillige Absagen innerhalb der genannten Frist gelten dann als "pandemiebedingt". Auch hier werden dann 90 Prozent der bereits entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten erstattet.

Alle Informationen finden Sie unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Hotline 0800 6648430 oder senden eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Letzte Änderung am 03. Januar 2022

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