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Gerade jetzt in der Krise ist es wichtig, neue Impulse und Perspektiven zu erhalten, sein Wissen und seine Kompetenzen zu erweitern und sich zu positionieren. Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft München bietet daher regelmäßig digitale Workshops und Vernetzungsmöglichkeiten an.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung heute bekannt gegeben, dass ab Montag, 18. Januar, das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein wird. Andere Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen sind dort dann nicht mehr gestattet.

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung heute bekannt gegeben, dass ab Montag, 18. Januar, das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein wird. Andere Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen sind dort dann nicht mehr gestattet.

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021.

Hoffnung für die Dachauer Gewerbetreibenden in Stadt und Land: Auf vielfachen Wunsch und Drängen von Geschäftsinhabern Gewerbeverbänden, hat sich Landrat Stefan Löwl erfolgreich dem für viele lokale Gewebetreibende so wichtigen Thema „Click & Collect“ angenommen. Unter anderem durch seine Initiative in Form eines Appels an Staatssekretär und Pandemiekoordinator der Staatsregierung, Klaus Holetschek, hat es das Thema Anfang Januar auf die Agenda der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung geschafft – mit großem Erfolg:

 

Hoffnung für die Dachauer Gewerbetreibenden in Stadt und Land: Auf vielfachen Wunsch und Drängen von Geschäftsinhabern Gewerbeverbänden, hat sich Landrat Stefan Löwl erfolgreich dem für viele lokale Gewebetreibende so wichtigen Thema „Click & Collect“ angenommen. Unter anderem durch seine Initiative in Form eines Appels an Staatssekretär und Pandemiekoordinator der Staatsregierung, Klaus Holetschek, hat es das Thema Anfang Januar auf die Agenda der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung geschafft – mit großem Erfolg:

 

Aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses von Sonntag, den 12.12.2020, in ganz Deutschland einen Corona-Lockdown zu verhängen, hat das bayerische Kabinett folgende Regelungen für den Lockdown in Bayern festgelegt. Diese Regelungen begründen sich auf die weiterhin steigenden Corona-Zahlen in Deutschland, sie gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021.

 

Aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses von Sonntag, den 12.12.2020, in ganz Deutschland einen Corona-Lockdown zu verhängen, hat das bayerische Kabinett folgende Regelungen für den Lockdown in Bayern festgelegt. Diese Regelungen begründen sich auf die weiterhin steigenden Corona-Zahlen in Deutschland, sie gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021.

 

In der Kabinettssitzung vom 26.11.2020 wurde unter anderem beschlossen, die Maskenpflicht zu erweitern und die Anzahl an Kunden, die sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen, zu begrenzen. Die Details finden Sie im Folgenden.

In der Kabinettssitzung vom 26.11.2020 wurde unter anderem beschlossen, die Maskenpflicht zu erweitern und die Anzahl an Kunden, die sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen, zu begrenzen. Die Details finden Sie im Folgenden.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.

Bis jetzt durften nur Speisewirtschaften öffnen und kleinere Kongresse mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen (400 Personen im Freien) stattfinden. Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung soll sich dies vom 19. September an ändern.

Bis jetzt durften nur Speisewirtschaften öffnen und kleinere Kongresse mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen (400 Personen im Freien) stattfinden. Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung soll sich dies vom 19. September an ändern.

Vorbehaltlich einer weiterhin günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens können in Bayern ab 1. September wieder Messen und Kongresse stattfinden. Die Bayerische Staatsregierung hat hierfür ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept beschlossen.

Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Seit 18. Mai dürfen Aussenbereiche der Gastronomie in Bayern wieder für Gäste öffnen. Eine Woche später, ab dem 25. Mai darf dann auch wieder in Cafés und Restaurants bewirtet werden. Allerdings müssen gewisse Maßnahmen in Form eines Hygienekonzeptes beachtet werden.

 

Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Am 18. Mai dürfen Aussenbereiche der Gastronomie in Bayern wieder für Gäste öffnen. Eine Woche später, ab dem 25. Mai darf dann auch wieder in Cafés und Restaurants bewirtet werden. Allerdings müssen gewisse Maßnahmen in Form eines Hygienekonzeptes beachtet werden.

 

Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Am 18. Mai dürfen Aussenbereiche der Gastronomie in Bayern wieder für Gäste öffnen. Eine Woche später, ab dem 25. Mai darf dann auch wieder in Cafés und Restaurants bewirtet werden. Allerdings müssen gewisse Maßnahmen in Form eines Hygienekonzeptes beachtet werden.

 

Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Bestimmte Läden und Geschäfte dürfen bei Einhaltung von Maßnahmen zum Infektionsschutz wieder öffnen. Hier finden Sie Hygieneempfehlungensowie vom Staatsministerium eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes.

 

Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Bestimmte Läden und Geschäfte dürfen bei Einhaltung von Maßnahmen zum Infektionsschutz wieder öffnen. Hier finden Sie Hygieneempfehlungensowie vom Staatsministerium eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes.

 

Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Bestimmte Läden und Geschäfte dürfen bei Einhaltung von Maßnahmen zum Infektionsschutz wieder öffnen. Hier finden Sie Hygieneempfehlungensowie vom Staatsministerium eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes.

 

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