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Kunst und Kultur sind essenziell. Hoffentlich können wir bald wieder die kulturelle Vielfalt in unserem Land auch live erleben. Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen – das alles hat sehr gefehlt. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen Perspektiven geschaffen werden. Damit der Neustart gelingt, soll der Sonderfonds mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen sein.

Am 13. Juli hat der erste „KulturKreativDialog – aber von DAHoam!“ stattgefunden. Durch dieses Onlineformat wurde eine Plattform zum Netzwerken und Austauschen der Kreativschaffenden aus dem Landkreis Dachau geboten. Außerdem wurde endlich einmal wieder zusammen angestoßen und Kontakte geknüpft.

 

 

Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Noch bis Ende Januar steht das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft und das Kulturreferat der Landeshauptstadt München für Ihre Fragen rund um die Corona-Hilfsprogramme zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.

Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.

Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:

  • Die Grenze für Besucherplätze nach unten wurde aufgehoben, es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze.
  • Spielstätten, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden, können nun auch Anträge stellen.

Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.

Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.

Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:

  • Die Grenze für Besucherplätze nach unten wurde aufgehoben, es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze.
  • Spielstätten, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden, können nun auch Anträge stellen.

Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.

Am 29. Januar 2016 präsentierte der Europäische Metropolregion München e.V. die Ergebnisse des zweiten, aktualisierten und erweiterten Datenreports zur Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropolregion München. Im bundesweiten Vergleich bestätigt die Region ihre Bedeutung mit überdurchschnittlichen Anteilswerten – sie verzeichnet 12 Prozent aller Selbständigen und Unternehmen, 16 Prozent des gesamten Umsatzes und 12 Prozent aller Erwerbstätigen der gesamtdeutschen Kultur- und Kreativwirtschaft.

 

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