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Auf Grund der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen beschließt Bayern die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese tritt ab Sonntag dem 3. April 2022 in Kraft.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen gesonderten Bußgeldkatalog  zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen gesonderten Bußgeldkatalog  zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Das Bayerische Kabinett hatte am Montag, den 16. Juni 2020 weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie im folgenden Artikel.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die durch Corona begrenzte Sperrstunde bis 22 Uhr für Bayerns Gastronomie gekippt. Die Regelung, dass Speisen und Getränke in Gaststätten und Restaurants nur bis 22 Uhr ausgegeben werden durfte, gelte laut dem Gericht "als nicht rechtskonform". So dürfen Restaurants und Biergärten ab sofort wieder so lange öffnen wie vor der Corona-Pandemie.

 

 

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die durch Corona begrenzte Sperrstunde bis 22 Uhr für Bayerns Gastronomie gekippt. Die Regelung, dass Speisen und Getränke in Gaststätten und Restaurants nur bis 22 Uhr ausgegeben werden durfte, gelte laut dem Gericht "als nicht rechtskonform". So dürfen Restaurants und Biergärten ab sofort wieder so lange öffnen wie vor der Corona-Pandemie.

 

 

 

Das Bayerische Kabinett hat am Montag, den 16. Juni 2020 weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen.
Diese Neuerungen finden Sie im folgenden Artikel.

 

 

Das Bayerische Kabinett hat am Montag, den 16. Juni 2020 weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen.
Diese Neuerungen finden Sie im folgenden Artikel.

 

 

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