Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Pandemie

Auf Grund der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen beschließt Bayern die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese tritt ab Sonntag dem 3. April 2022 in Kraft.

Kunst und Kultur sind essenziell. Hoffentlich können wir bald wieder die kulturelle Vielfalt in unserem Land auch live erleben. Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen – das alles hat sehr gefehlt. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen Perspektiven geschaffen werden. Damit der Neustart gelingt, soll der Sonderfonds mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen sein.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen gesonderten Bußgeldkatalog  zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen gesonderten Bußgeldkatalog  zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus bis 30. September 2021 verlängert. Gleiches gilt für die Neustarthilfe, welche ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt wird.
Inhaltlich sind die Verlängerungsprogramme weitgehend deckungsgleich mit den bisherigen Hilfen. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Anträge für diese vierte Phase können bis 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Das bayerische Staatministerium beschließt einen fiktiven Unternehmerlohn, zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die von der Corona-Pandemie betroffenen soloselbstständigen KünstlerInnen sowie Angehörige kulturnaher Berufe.

Antragsberechtigt sind KünstlerInnen sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern, die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

In der Sitzung am 9. Juni des Bundeskabinetts wurde beschlossen, dass Betriebe, die bis 30. September 2021 erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen können. Aktuell gelten die Erleichterungen für Betriebe, die bis zum 31. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.

Seit dem 20.April 2021 gilt die Coronatestpflicht für Unternehmen. Arbeitgeber sind somit verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Doch dazu gibt es sehr viele offene Fragen, die Deutsche Handwerks Zeitung klärt auf.

Arbeitgeber sind ab dem 20. April 2021 verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • Grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • Für besonders gefährdete MitarbeiterInnen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber 

Arbeitgeber sind ab dem 20. April 2021 verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • Grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • Für besonders gefährdete MitarbeiterInnen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber 

Auf Grund der Corona-Pandemie und deren Auswirkung auf die Gaststätten im Landkreis Dachau, erlässt das Landratsamt den Beschluss zur Verlängerung der Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubissen bis zum 31. August 2022!

Soloselbständige, die als natürliche Personen selbständig tätig sind und die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können seit dem 16.02.2021 einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 € erhalten.

Anträge können seit dem 16.2.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Die Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.

Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Beantragung wird einfacher, die Fördersumme höher und mehr Unternehmen sind anspruchsberechtig. Zudem wurde die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und Regelungen getroffen zur weiteren Entlastung des Einzelhandels. Details finden Sie in diesem Artikel.

Die Beantragung wird einfacher, die Fördersumme höher und mehr Unternehmen sind anspruchsberechtig. Zudem wurde die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und Regelungen getroffen zur weiteren Entlastung des Einzelhandels. Details finden Sie in diesem Artikel.

Passend zu den am Jahresanfang in Kraft getretenen Veränderungen und neuen Angeboten bei den Corona-Hilfen bietet das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München am 20. Januar live online einen Überblick zu allen aktuellen Förderungen.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung heute bekannt gegeben, dass ab Montag, 18. Januar, das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein wird. Andere Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen sind dort dann nicht mehr gestattet.

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung heute bekannt gegeben, dass ab Montag, 18. Januar, das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein wird. Andere Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen sind dort dann nicht mehr gestattet.

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021.

Hoffnung für die Dachauer Gewerbetreibenden in Stadt und Land: Auf vielfachen Wunsch und Drängen von Geschäftsinhabern Gewerbeverbänden, hat sich Landrat Stefan Löwl erfolgreich dem für viele lokale Gewebetreibende so wichtigen Thema „Click & Collect“ angenommen. Unter anderem durch seine Initiative in Form eines Appels an Staatssekretär und Pandemiekoordinator der Staatsregierung, Klaus Holetschek, hat es das Thema Anfang Januar auf die Agenda der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung geschafft – mit großem Erfolg:

 

Hoffnung für die Dachauer Gewerbetreibenden in Stadt und Land: Auf vielfachen Wunsch und Drängen von Geschäftsinhabern Gewerbeverbänden, hat sich Landrat Stefan Löwl erfolgreich dem für viele lokale Gewebetreibende so wichtigen Thema „Click & Collect“ angenommen. Unter anderem durch seine Initiative in Form eines Appels an Staatssekretär und Pandemiekoordinator der Staatsregierung, Klaus Holetschek, hat es das Thema Anfang Januar auf die Agenda der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung geschafft – mit großem Erfolg:

 

Seite 1 von 2

logo Landkreis Dachau

Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Dachau
– aktiver Partner der Wirtschaft.

Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
Hausanschrift: Bgm.-Zauner-Ring 11
Postanschrift: Weiherweg 16
85221 Dachau
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 08131 / 74 - 11 1930

Kontaktformular Ansiedlungsanfrage

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt Dachau, Sachgebiet 53, Wirtschaftsförderung:

Johann Liebl
Tel.: +49 (0) 8131 / 74 - 367
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontaktformular

Jetzt anrufen

Tanja Schwarzer
Tel.: +49 (0) 8131 / 74 - 252
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontaktformular

Jetzt anrufen

Katja Deml
Tel.: +49 (0) 8131 / 74 - 1930
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontaktformular

Jetzt anrufen
Unser Newsletter: Neues aus dem Dachauer Land!

captcha 

Mit * gekennzeichnete Angaben sind erfolderlich.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.