Aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses von Sonntag, den 12.12.2020, in ganz Deutschland einen Corona-Lockdown zu verhängen, hat das bayerische Kabinett folgende Regelungen für den Lockdown in Bayern festgelegt. Diese Regelungen begründen sich auf die weiterhin steigenden Corona-Zahlen in Deutschland, sie gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021.