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Seit dem 20.April 2021 gilt die Coronatestpflicht für Unternehmen. Arbeitgeber sind somit verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Doch dazu gibt es sehr viele offene Fragen, die Deutsche Handwerks Zeitung klärt auf.

Arbeitgeber sind ab dem 20. April 2021 verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • Grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • Für besonders gefährdete MitarbeiterInnen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber 

Arbeitgeber sind ab dem 20. April 2021 verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • Grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • Für besonders gefährdete MitarbeiterInnen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber 

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