Soloselbständige, die als natürliche Personen selbständig tätig sind und die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können seit dem 16.02.2021 einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 € erhalten.
Anträge können seit dem 16.2.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Die Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.
Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.