Die Regierung hat ein neues Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, den KfW-Schnellkredit. Hier übernimmt der Staat 100% der Kreditrisiken.
Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung soll sichergestellt werden, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Die KfW rechnet mit sehr vielen Anträgen und wird zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
-
Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind
-
Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50
-
Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen
-
Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
-
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
-
Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung
Der KfW-Schnellkredit kann nach Informationen der Bundesregierung nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen der LfA Förderbank Bayern
Die LfA stellt unter anderem eine kostenlose Beratung, Darlehensprogramme sowie Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen und Bürgschaften der LfA zur Bewältigung der Corona-Krise für Unternehmen zur Verfügung. Voraussetzung für die Unterstützung ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Hier finden Sie Produkte der LfA, die vordergründig der Sicherung der Liquidität im Unternehmen angesichts der Krise dienen. Die Beantragung hat über die Hausbanken zu erfolgen, die LfA versichert eine zügige anschließende Bearbeitung.
Informationen der KfW
Durch das von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakt erhält die KfW die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung und den Bestand der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Finanzierungsprogramme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Lage entsprechend angepasst wurden, hat die KfW hier im Rahmen einer KfW-Corona-Hilfe zusammengestellt. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank.