Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss.
Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich des Einzelhandels stufenweise erleichtert. Detaillierte Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage.
Hygiene- und Parkplatzkonzept
Ziel ist, dass jedes Geschäft ausreichenden Schutz bietet und Maßnahmen zum Infektionsschutz umsetzt. Auf der Homepage des Staatsministeriums finden Sie eine Checkliste zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts. Dieses finden Sie hier.
Mundschutzgebot
Die Besorgung von Mund-Nase-Schutzmasken (sog. Community-Masken) erfolgt eigenverantwortlich vom Ladeninhaber bzw. Kunden.
Grundsätzliches Ziel für alle Unternehmen ist, die Ansteckungsgefahren bei der Wiedereröffnung zu minimieren bzw. auszuschließen und die Arbeit zu entzerren. Die Aufzählung der möglichen Maßnahmen und Vorschläge stellt keine Priorisierung dar.
Schutz Kontakt Kunde – Mitarbeiter
- Mindestabstand von 1,5 m gewährleisten, z.B. durch Bodenmarkierungen, v.a. vor Kassen sowie vor Empfangs- und Info-Schaltern, in Wartebereichen usw.
- Trennscheiben (bzw. Spuckschutz) an allen Stationen mit Kontakt Mitarbeiter - Kunde installieren, insbes. an Kassen, Empfangs- und Infoschaltern etc.
- Kontrollen einführen zur Sicherstellung der maximalen Kundenzahl und zur Gewährleistung der Einhaltung der Abstandsregeln
- Wo möglich, Trennung und Abmarkierung der Bewegungsbereiche der Mitarbeiterinnen und der Kunden
- Bevorzugt berührungslose Zahlungsmethoden anbieten
- Verstärkt Informationen an Kunden geben, z.B.
- Bargeldloses Bezahlen bedeutet Sicherheit für alle
- Abstand halten zu anderen und zu den Handelsangestellten schützt alle
- Einkäufe für mehrere Tage planen, um Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren.
- Hausrecht ausüben bei Personen, die die Regeln nicht einhalten
Schutz Mitarbeiter und Mitarbeitereinsatz
- Regelmäßiges Händewaschen gewährleiten, genügend Seife Abstand zwischen den Mitarbeiterinnen gewährleisten, wo das nicht möglich ist, Desinfektionsmittel bereit stellen
- ggf. durch rollierende Einsatzpläne und Homeoffice entzerren
- Nach Möglichkeit Öffnungszeiten ausweiten, um Frequenz zu reduzieren
- Tätigkeiten ohne Kundenkontakt (z.B. Auffüllen von Regalen, Lager, Disposition etc.) nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten legen bzw. räumlich abtrennen
- Regelmäßig Mitarbeiterschulungen durchführen zu Hygienefragen und zu Verhaltensregeln (mit Bestätigung durch die Mitarbeiter)
- Zugangstüren, soweit nicht berührungslos öffnend, offenstehen lassen bzw. fortlaufend desinfizieren
- Schichtzeiten überschneidungsfrei einrichten
- Arbeitsgruppen / Teams zeitlich und räumlich trennen und Pausenzeiten versetzt legen
- Soweit möglich Besprechungen nur telefonisch bzw. als Videokonferenz durchführen
- Nur zwingend notwendige Geschäftsreisen durchführen
- Betrieblichen Corona-Ansprechpartner festlegen und schulen
- Dokumentenübergaben (sofern nicht papierlos möglich) möglichst ohne Kontakt organisieren, ggf. mit Zwischenablage-Stationen – wenn nicht möglich, Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel bereitstellen
Räumlichkeiten/ Umgebung/ Ausstattung
- Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufig zu berührenden Flächen (Griffe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
- Ausreichend Schutzmaterial (z.B. Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.) vorhalten bzw. besorgen
- Informationen für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten etc. über die einzuhaltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen gut sichtbar anbringen, ggf. in gängigen Fremdsprachen
- Bereitstellung von mobilen Lösungen für Mitarbeiter und Kunden für häufiges Desinfizieren
- Einmal-/Schutzhandschuhe für alle Beschäftigten bereitstellen, die in Hautkontakt mit Kunden kommen bzw. für alle Beschäftigten, die in Kontakt mit gleichen Flächen wie Kunden oder andere Beschäftigte kommen (z.B. Dokumente, Bedien-Tastaturen, Touchscreens, ...)
- Handschuhe bereitstellen für Kunden im Falle von „berührungs-affinen“ Sortimenten (Obst etc.)
- Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion von Toiletten
- Räume regelmäßig belüften
- Wo möglich Parkplatzangebot an stark frequentierten Tagen verknappen (z.B. durch Absperrungen), um die Kundenzahl zu regulieren
- Digitalisierung vorantreiben und Homeoffice-Lösungen umsetzen
- Wo möglich Online-Abwicklung von Geschäftsvorgängen anbieten, ggf. mit Versandoptionen
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der IHK.
Hygienehinweise für den Lebensmitteleinzelhandel
Lebensmittelgeschäfte können auch in der Corona-Krise geöffnet sein. Umso wichtiger, dass hier alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um sowohl Kunden als auch Personal vor Infektionen zu schützen.
- Maßnahmen in den Geschäften:
- Information der Kunden über Verhaltens- und Hygieneregeln über Aushänge im Eingangsbereich sowie in anderen sensiblen Bereichen wie Treppenhaus, Fahrstuhl oder Kassenbereich und ggf. Markierungen am Boden
- Steuerung des Zutritts, um den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen gewährleisten zu können
- Anbieten von Einmalhandschuhen im Bereich der Selbstbedienung, insbesondere mit Lebensmitteln wie Obst oder Gemüse
- Verzicht auf die Abgabe von Lebensmitteln in von Kunden mitgebrachte Behältnisse (z. B. Befüllung von Coffee-to-go-Bechern, Einkaufsbeutel, Mehrweg-Behältnisse durch Personal des Betriebs)
- Regelmäßige Reinigung der im direkten Kundenkontakt stehenden Oberflächen (z.B. die Griffe von Einkaufswagen oder Kühlregalen)
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der IHK.
Die Berufsgenossenschaft GBHM hat für handwerkliche Betriebe auch einige Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Betriebe zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie hier