Ab dem 22.06.2020 gilt:
- Restaurants und Gaststätten dürfen eine Stunde länger, bis 23 Uhr, öffnen uns ausschenken - UPDATE: Gericht kippt diese Regelung am Freitag, 19.6.20: Gastronomiebetriebe dürfen nun wieder öffnen, wie vor der Coronazeit (ausgenommen Bars, Clubs, etc.).
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Einlassbegrenzung für Kundenanzahl in Geschäfte wird erleichtert:
Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, gilt nun die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kundenverkehr, aber auch Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten, wie z. B. Museen oder zoologische Gärten. Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für diese auch die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. - Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich:
Seit 15. Juni sind erstmals wieder Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Ab 22. Juni 2020 gilt: Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und bis zu 200 Besuchern im Freien möglich. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert. - Sonstige Veranstaltungen
Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
- Hallenbäder, Thermen und Hotelschwimmbäder:
Es können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.