Die Regelungen im einzelnen:
- Zusammenkünfte (privat und öffentlich) sind nur noch für Mitglieder zweier Haushalte erlaubt und dabei ist die maximale Personenanzahl auf zehn Personen beschränkt.
- Beherbergungsbetriebe dürfen aus notwendigen Gründen weiter zur Übernachtung genutzt werden, nicht aber für den Tourismus.
- Alle Freizeiteinrichtungen und -institutionen werden geschlossen. Hierzu zählen u.a. Kinos, Theater, Schwimmbäder, Museen, Konzerthäuser, Fitnessstudios, Zoos etc.
- Messen, Kongresse und Tagungen sind ebenfalls geschlossen.
- Gleiches gilt für den Freizeit- und Amateursport mit Ausnahme des Individualsports unter Einhaltung der Regelung Nr. 1.
- Veranstaltungen aller Art sind untersagt mit Ausnahme der verfassungsrechtlich geschützten wie Gottesdiensten oder Vesammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.
- Geschlossen werden alle Arten von Gastronomiebetrieben, sei es Speise-, Schank- oder Tanzlokale. Lieferung und Abholung von Speisen und der Kantinenbetrieb bleiben gestattet.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetik- oder Tattoostudios und Massagepraxen werden geschlossen. Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Physiotherapie) bleiben weiterhin geöffnet, ebenso Friseursalons.
- Groß- und Einzelhandelsgeschäfte bleiben geöffnet unter Einhaltung der bereits geltenden Hygieneregeln, v.a. der Beschränkung der Kundenanzahl auf eine Person pro 10qm Verkaufsfläche.
- Schulen und Kindergärten sowie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe bleiben geöffnet.
Diese Maßnahmen gelten bis Ende November und werden bereits zwei Wochen nach Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Je nach regionalem Inzidenzwert werden zusätzlich zu diesen bayernweiten Maßnahmen regional weitere Maßnahmen eingeführt.
Die amtliche Bekannmachung finden Sie hier.