Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.
Bis jetzt durften nur Speisewirtschaften öffnen und kleinere Kongresse mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen (400 Personen im Freien) stattfinden. Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung soll sich dies vom 19. September an ändern.
Bis jetzt durften nur Speisewirtschaften öffnen und kleinere Kongresse mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen (400 Personen im Freien) stattfinden. Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung soll sich dies vom 19. September an ändern.
Vorbehaltlich einer weiterhin günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens können in Bayern ab 1. September wieder Messen und Kongresse stattfinden. Die Bayerische Staatsregierung hat hierfür ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept beschlossen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die durch Corona begrenzte Sperrstunde bis 22 Uhr für Bayerns Gastronomie gekippt. Die Regelung, dass Speisen und Getränke in Gaststätten und Restaurants nur bis 22 Uhr ausgegeben werden durfte, gelte laut dem Gericht "als nicht rechtskonform". So dürfen Restaurants und Biergärten ab sofort wieder so lange öffnen wie vor der Corona-Pandemie.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die durch Corona begrenzte Sperrstunde bis 22 Uhr für Bayerns Gastronomie gekippt. Die Regelung, dass Speisen und Getränke in Gaststätten und Restaurants nur bis 22 Uhr ausgegeben werden durfte, gelte laut dem Gericht "als nicht rechtskonform". So dürfen Restaurants und Biergärten ab sofort wieder so lange öffnen wie vor der Corona-Pandemie.
Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Seit 18. Mai dürfen Aussenbereiche der Gastronomie in Bayern wieder für Gäste öffnen. Eine Woche später, ab dem 25. Mai darf dann auch wieder in Cafés und Restaurants bewirtet werden. Allerdings müssen gewisse Maßnahmen in Form eines Hygienekonzeptes beachtet werden.
Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Am 18. Mai dürfen Aussenbereiche der Gastronomie in Bayern wieder für Gäste öffnen. Eine Woche später, ab dem 25. Mai darf dann auch wieder in Cafés und Restaurants bewirtet werden. Allerdings müssen gewisse Maßnahmen in Form eines Hygienekonzeptes beachtet werden.
Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Am 18. Mai dürfen Aussenbereiche der Gastronomie in Bayern wieder für Gäste öffnen. Eine Woche später, ab dem 25. Mai darf dann auch wieder in Cafés und Restaurants bewirtet werden. Allerdings müssen gewisse Maßnahmen in Form eines Hygienekonzeptes beachtet werden.
Die Corona-Krise erfordert schnelles Handeln und praktische (Online-) Lösungen für BürgerInnen und die Wirtschaft gleichermassen! Eine dieser Lösungen, direkt für Sie im Dachauer Land, ist die neu geschaffe Online-Plattform "Dachau-handelt!". Alle Informationen und Teilnahmemöglichkeiten zur neuen Seite finden Sie hier.
Die speziellen Hinweise für Gastronomie, Hotellerie- und Gastgewerbe, Handwerksbetriebe sowie für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft finden Sie im folgenden.
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Die speziellen Hinweise für Gastronomie, Hotellerie- und Gastgewerbe, Handwerksbetriebe sowie für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft finden Sie im folgenden.
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Sie planen eine Konferenz, einen Workshop oder eine Firmenfeier und sind auf der Suche nach geeigneten Örtlichkeiten? In unserer Übersicht finden Sie passende Tagungslocations im Landkreis Dachau.
Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
(Dachau District Office for Economic Development)
Street Address: Bgm.-Zauner-Ring 11
Postal Address: Weiherweg 16
85221 Dachau
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., Fax: 08131 / 74 - 285
Your contact at the District Office, Section 53, Economic Development:
Johann Liebl
Phone.: +49 (0) 8131 / 74 - 367
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