Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 29.10. einen bayernweiten Teil-Lockdown angeordnet und setzt damit die für ganz Deutschland beschlossenen Maßnahmen um. Alle wichtigen Neuerungen aus der Pressekonferenz finden Sie in diesem Artikel.
Bis jetzt durften nur Speisewirtschaften öffnen und kleinere Kongresse mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen (400 Personen im Freien) stattfinden. Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung soll sich dies vom 19. September an ändern.
Bis jetzt durften nur Speisewirtschaften öffnen und kleinere Kongresse mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen (400 Personen im Freien) stattfinden. Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung soll sich dies vom 19. September an ändern.
Vorbehaltlich einer weiterhin günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens können in Bayern ab 1. September wieder Messen und Kongresse stattfinden. Die Bayerische Staatsregierung hat hierfür ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept beschlossen.
Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
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