Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).
Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.
Noch bis Ende Januar steht das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft und das Kulturreferat der Landeshauptstadt München für Ihre Fragen rund um die Corona-Hilfsprogramme zur Verfügung.
Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.
Aktualisierung (18.12.2020): Der fiktive Unternehmerlohn für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Soloselbstständigenprogramm) kann ab sofort beantragt werden. Die Richtlinie finden Sie hier, zur Antragsstellung geht es hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an Tel. 089/2185-1942 wenden (Montag bis Freitag zwischen 10 und 15 Uhr).
Zusätzlich zu den Neuerungen beim Spielstätten- und Veranstalterprogramm hat der Freistaat auch ein Programm für Solo-Selbstständige und angehende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Details finden Sie in diesem Artikel.
Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.
Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:
Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.
Update 16.11.2020: Auch KulturveranstalterInnen ohne eigene Spielstätte sind nun antragsberechtigt. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde zudem bis Ende 2020 verlängert. Das Programm selbst wurde bis Juni 2021 verlängert, wofür bereits jetzt Anträge gestellt werden können.
Ab sofort gelten für das "Spielstättenförderprogramm" folgende Neuerungen:
Beantragungsfrist ist der 31. Oktober 2020.
Die Regierung von Oberbayern vergibt dieses Jahr zum 8. Mal den Integrationspreis. Dieser ist mit 5.900 Euro dotiert; er kann auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Es sollen Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie für ein interkulturelles Miteinander einsetzen, insbesondere auch in interkommunaler Zusammenarbeit.
Am 29. Januar 2016 präsentierte der Europäische Metropolregion München e.V. die Ergebnisse des zweiten, aktualisierten und erweiterten Datenreports zur Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropolregion München. Im bundesweiten Vergleich bestätigt die Region ihre Bedeutung mit überdurchschnittlichen Anteilswerten – sie verzeichnet 12 Prozent aller Selbständigen und Unternehmen, 16 Prozent des gesamten Umsatzes und 12 Prozent aller Erwerbstätigen der gesamtdeutschen Kultur- und Kreativwirtschaft.
Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
(Dachau District Office for Economic Development)
Street Address: Bgm.-Zauner-Ring 11
Postal Address: Weiherweg 16
85221 Dachau
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., Fax: 08131 / 74 - 285
Your contact at the District Office, Section 53, Economic Development:
Johann Liebl
Phone.: +49 (0) 8131 / 74 - 367
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