Die Bundesregierung hat beschlossen, die Überbrückungshilfe IV bis 30. Juni 2022 zu verlängern.
Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 beschlossen, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern.
Die Regierung von Oberbayern hat eine Mitteilungsverordnung (MV) in Bezug auf die Corona-Soforthilfen heraus gegeben.
Sofern Sie im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen (Bund und Freistaat) erhalten haben (andere Hilfen wie Überbrückungshilfen oder November-/Dezember-Hilfen betrifft dies nicht), sollten Sie Ende Februar bis spätestens Anfang März ein Unterrichtungsschreiben der Bewilligungsstelle erhalten haben. Mit dem Schreiben werden Sie informiert, welche Daten an die Finanzbehörden übermittelt wurden. Bitte prüfen Sie diese auf Richtigkeit.
Kunst und Kultur sind essenziell. Hoffentlich können wir bald wieder die kulturelle Vielfalt in unserem Land auch live erleben. Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen – das alles hat sehr gefehlt. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen Perspektiven geschaffen werden. Damit der Neustart gelingt, soll der Sonderfonds mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen sein.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen gesonderten Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus bis 30. September 2021 verlängert. Gleiches gilt für die Neustarthilfe, welche ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt wird.
Inhaltlich sind die Verlängerungsprogramme weitgehend deckungsgleich mit den bisherigen Hilfen. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Anträge für diese vierte Phase können bis 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Bayern stehen insgesamt bis zu 233 Millionen Euro zur Verfügung, hälftig finanziert von Bund und Freistaat Bayern.
Eine Übersicht der Härtefallförderung finden Sie hier.
Das bayerische Staatministerium beschließt einen fiktiven Unternehmerlohn, zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die von der Corona-Pandemie betroffenen soloselbstständigen KünstlerInnen sowie Angehörige kulturnaher Berufe.
Antragsberechtigt sind KünstlerInnen sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern, die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.
In der Sitzung am 9. Juni des Bundeskabinetts wurde beschlossen, dass Betriebe, die bis 30. September 2021 erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen können. Aktuell gelten die Erleichterungen für Betriebe, die bis zum 31. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.
Arbeitgeber sind ab dem 20. April 2021 verpflichtet, in ihren Betrieben allen MitarbeiterInnen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:
Bis zu 5.000 Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens können sich um ein Stipendium zu je 5.000 Euro bewerben. Antragsfrist für den ersten Call ist der 31. Mai 2021.
„Die Anträge für Stipendien für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens können ab Dienstag, dem 23. März 2021, elektronisch auf der Internetseite von Bayern Innovativ gestellt werden. Bis zu 5.000 Kunstschaffende können Stipendien zu je 5.000 Euro erhalten. Wir wollen damit gerade diejenigen unterstützen, die ihre professionelle Existenz in dieser schwierigen Zeit der Pandemie aufbauen müssen. Gleichzeitig wollen wir zu künstlerischer Weiterentwicklung ermutigen“, erklärt Kunstminister Bernd Sibler anlässlich der Bekanntgabe des Antragsstarts für das Stipendienprogramm.
Die aktuelle Corona-Pandemie macht vielen Betrieben zu schaffen. Liquiditätsprobleme und Unternehmenskrisen werden immer häufiger. Deswegen hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Checkliste entwickelt, mit welcher UnternehmerInnen feststellen können, ab wann sie eine externe Beratung zu Hilfe nehmen sollten.
Landratsamt Dachau Wirtschaftsförderung
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Johann Liebl
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Marlene Christ
Phone: +49 (0) 8131 / 74 - 1870
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