Kurzarbeit rettet Arbeitsplätze! Für viele Unternehmen und Beschäftigte ist das Thema Kurzarbeitergeld zwar Neuland, aber die neu geschaffenen Bedingungen und der niederschwellige
Zugang können Arbeitsplätze retten und Kündigungen vermeiden. Hier finden Sie die wichtige Informationen zum Thema Kurzarbeit.
Das Wichtigste zum Kurzarbeitergeld (KUG) auf einen Blick
- Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet
- Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet
- Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit.
Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld:
1. Zunächst ist die Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur anzuzeigen.
2. Das Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgezahlt. Der Arbeitgeber geht somit in Vorleistung. Die meisten Lohnabrechnungsprogramme sind dazu geeignet, den sogenannten Kurzlohn (das zeitanteilige Arbeitsentgelt soweit noch gearbeitet wird) sowie das Kurzarbeitergeld zu berechnen.
3. Zur Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist ein Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Dieser Antrag ist zusammen mit der monatlichen Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Die Agentur für Arbeit wird sodann den Antrag und die Abrechnung prüfen und das Kurzarbeitergeld auszahlen.
Auch hat die Agentur für Arbeit eine neue App auf den Markt gebracht: "Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden". In dieser App können nach der grundsätzlichen Bewilligung von Kurzarbeitergeld die Dokumente für Antrag und Abrechnung nun auch einfach per Smartphone-App an die Agentur für Arbeit geschickt werden.
Benötigt werden die Kug-Nummer mit Ableitungsnummer (beides zu finden auf der Bewilligung ) und die Betriebsnummer. Sind diese Informationen erfasst, können Dokumente in die App hochgeladen (auch per Foto) und an die Agentur für Arbeit geschickt werden.
Weitere Informationen oder konkrete Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier:
Agentur für Arbeit
Tel. 0800 45555 20 oder Tel. 089 51 54 9901
www.arbeitsagentur.de