Gefördert werden kulturelle Spielstätten, die durch Corona wirtschaftlich geschädigt wurden:
- Unternehmen, die als Träger von kulturellen Spielstätten wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind.
- Im Haupterwerb Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe als Träger von kulturellen Spielstätten.
- Körperschaften des Non-Profit-Sektors (z.B. gGmbHs, Vereine), die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betriebe kulturelle Spielstätten unterhalten.
- Kleine und mittlere kulturelle Spielstätten mit Sitz in Bayern, die nicht zu mehr als 50% öffentlich institutionell gefördert werden.
Alle Informationen zum Programm und den Online-Antrag finden Sie hier.
Für eine Beratung zu dieser Förderung können Sie sich gerne an die kostenlose Hotline wenden: Tel. 0911-20671-344 oder per This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..