Ab Montag, 11.01.2021 soll bis auf weiteres „Click & Collect“ bzw. „Call & Collect“ – das heißt die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware vor Ort in den Läden – wieder zulässig sein. Dabei müssen natürlich die Schutz-und Hygienekonzepte strikte Beachtung finden, so zum Beispiel wie gestaffelte Zeitfenster zur Abholung.
Für viele lokale Einzelhändler und deren Kundinnen und Kunden ist das eine wirklich gute Nachricht, die einen Beitrag dazu leisten kann, den Handel im stationären, regionalen Handel zu stärken.
Für den Landkreis gibt es hier auf Dachau handelt eine Übersicht, welche Geschäfte Click&Collect anbieten. Den Bericht aus der Kabinettsitzung des bayerischen Ministerrats zum Thema finden Sie hier.